Die Kraftfahrzeug-Versicherung ist in Deutschland nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine sogenannte Pflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr im Inland teilnehmen. Eine daraufhin abzuschließende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung dient zur Deckung möglicher Personenschäden, Sachschäden und sonstiger Vermögensschäden für die Dauer des Betriebes eines Kraftfahrzeugs. Die Versicherung kann nur bei einer im Inland zugelassenen Versicherung abgeschlossen werden.
Wer mit seinem Fahrzeug ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen, die automatisch den Entzug der Fahrerlaubnis umfassen, sowie einer vollumfänglichen, eigenen Schadenshaftung eines ggfs. verursachten Schadens rechnen.
Mindesthöhen für die Schadenshaftung sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine darüber hinausgehende Schadensregulierung kann der Versicherungsnehmer mit seiner jeweiligen Kraftfahrzeug-Versicherung auf freiwilliger Basis abschließen.
Von der Versicherungspflicht befreit sind neben einigen anderen im Gesetz genannten Institutionen: die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei den von der Versicherungspflicht befreiten Stellen erfolgt eine etwaige Schadensregulierung unmittelbar in eigener Zuständigkeit. In diesen Fällen erfolgt eine Schadensregulierung ausschließlich nach den im Pflichtversicherungsgesetz gesetzlich geregelten Mindesthöhen.
Kraftfahrzeug-Versicherungen können beim Fahrzeugwechsel oder grundsätzlich bis zum 30.11. des Jahres zum 01.01. des Folgejahres gekündigt werden. Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist die Kündigung der bisherigen Versicherung entbehrlich. In diesen Fällen gilt das neue Versicherungsverhältnis automatisch.
Der guten Ordnung halber sollte aber beim Fahrzeugwechsel das bisherige Versicherungsverhältnis immer gekündigt werden.
Vor Kündigung der bisherigen oder Wechsel der Kfz-Versicherung, ist ein Versicherungsvergleich unter den Kfz-Versicherern hinsichtlich der jeweiligen Tarife, Deckungssummen oder der unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf jeden Fall anzuraten. Durch Preisvergleiche werden regelmäßig unterschiedliche Versicherungsprämien bei vergleichbarer Leistung deutlich.
Wie immer und überall versuchen auch die Kfz-Versicherer durch das Anpreisen von Zusatzleistungen, die regelmäßig gesetzlich grundsätzlich nicht vorgeschrieben sind, den Vergleich unter den Anbietern zu erschweren oder zu kaschieren. Der Halter eines Fahrzeugs, der beispielsweise Mitglied in einem Automobilclub ist, benötigt keine zusätzliche Pannenhilfe über die Kfz-Versicherung. Als weiteres Beispiel sei noch erwähnt, dass ein Versicherter mit einer ausreichenden Unfallversicherung nicht unbedingt auch noch über seine Kfz-Versicherung eine weitere Unfallversicherung benötigt. Wenn trotzdem erwünscht, bitte auch hier die jeweiligen Tarife vergleichen.
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